Test-Pflicht auf Lana, das Passeiertal und Mals ausgedehnt

Die südafrikanische Variante des Coronavirus ist nicht nur auf die vier Gemeinden Meran, Riffian, Moos im Passeier und St. Pankraz beschränkt, sondern wurde nun auch in drei weiteren Gemeinden nachgewiesen. Betroffen sind jetzt auch die Gemeinden Lana, St. Martin im Passeier und Mals.

Die geltende Test-Pflicht zum Betreten sowie Verlassen der vier bereits vorher betroffenen Gemeinden wird nun - wegen der unmittelbaren Nähe der Gemeinden Kuens und St. Leonhard i.P. - auf das gesamte Passeiertal sowie die Gemeinden Lana und Mals ausgedehnt. In diesen Gemeinden gilt die Test-Pflicht ab Mittwoch 24. Februar. Deshalb wurde von Landeshauptamann Kompatscher eine neue Verordnung am 20. Februar erlassen.

In den Gemeinden Meran, Riffian, Moos im Passeier und St. Pankraz gilt die Test-Pflicht abe Montag 22. Februar. Die Tests können in den betroffenen Gemeinden bei eigenen Teststationen sowie landesweit bei vielen Hausärztinnen, Hausärzten sowie Apotheken durchgeführt werden. Um die Tests kostenlos zu erhalten, muss eine Eigenerklärung ausgefüllt werden, welche die Notwendigkeit der Bewegung außerhalb der Gemeinde bestätigt. Alle Informationen dazu findet man im Internet auf der Seite des Südtiroler Sanitätsbetriebes.

Im Zuge der Ausweitung des Gebietes mit verschärften Regeln für Gemeinden mit nachgewiesener Südafrika-Variante hat die Landesregierung entschieden, eine Vereinfachung für die Zuliefertätigkeit in Kraft zu setzen, um die Versorgungssicherheit und die produktive Tätigkeit soweit wie möglich zu garantieren: Mit der neuen Verordnung gilt für alle betroffenen Gemeinden eine Befreiung von der Testpflicht für Zulieferungen, bei denen es zu keinem zwischenmenschlichen Kontakt kommt, die Transporteure beim Auf- und Abladen entweder das Fahrzeug nicht verlassen oder aber diese Tätigkeit allein und ohne jeglichen Kontakt ausführen. Neben dieser Befreiung werden auch die Möglichkeiten für das produzierende Gewerbe erweitert und zwar auf Grundlage der ergänzten Sicherheitsprotokolle sowie der zusätzlichen Tests, die in den Unternehmen vorgenommen werden.

Eigenerklärungen, Verordnungen und das Formular für das Ansuchen für den Notdienst für den Kindergarten oder die Grundschule gibt es auf der Website der Südtiroler Landesverwaltung.